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Was ändert sich beim Härtefall-Fonds?

Durch den neuerlichen Lockdown wurden auch die Hilfen aus dem Härtfall-Fonds reaktiviert. Hier einige Eckpunkt der Änderungen:

  • Für die fünf weiteren Betrachtungszeiträume November 2021 bis März 2022 sind Unterstützungsleistungen beantragbar.
  • Die Antragstellung ist vom 1.12.2021 bis 2.5.2022 möglich.
  • Für die Lockdown-Monate November und Dezember erhalten Anspruchsberechtigte mindestens € 1.100, ab Anfang 2022 mindestens € 600.
  • Im November und Dezember 2021 muss das Umsatzminus mindestens 30% und ab Anfang 2022 40% im Vergleich zum entsprechenden Monat vor der Krisenzeit betragen.
  • Der Antragstelle bzw. Geschäftsführer muss sich unter anderem an die Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetz halten. Bei einer Verwaltungsstrafe wegen Verstößen (z.B. Betretungsverbote, Unterlassung von Einlasskontrollen) müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Hinweis: Dieser Artikel ist auf dem Stand 2.12.2021 und gibt nur einige Eckpunkte der Änderungen der Fördermaßnahme wieder. Die Förderrichtlinie mit allen Voraussetzungen sowie aktuelle und detaillierte Bestimmungen finden Sie auf www.wko.at.

Stand: 03. Dezember 2021

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